Bistum (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Bistum

B. ist der Verwaltungs- und Jurisdiktionsbezirk eines Bischofs; z.T. wird B. darüber hinaus mit Kirche als Gemeinschaft gleichgesetzt und hat nach diesem Verständnis eine eigene Rechtspersönlichkeit.

B., Diözese (διοίκησις, i.e. territorium), ist zunächst nur die Parrochia räumlich, vom Umfang her meist mit municipium, civitas (als Rechtsbezirk) identisch. Die Entw. führt zu weiterer Anlehnung an weltl.-administrativen Grenzen. Mit der zivilen [...]


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Verweise

Bistum verweist auf folgende Stichwörter

Bamberg; Bischofs; Enklaven; Exemtionen; Immunität; Landesherr, Landesherrschaft; Offizial; Papst, Papsttum; Propst; Reichsdeputationshauptschluss;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Bistum:

Bischofsstadt; Chorbischof; Devolution; Dorpat; Episkopalismus; Erfurt; Exkommunikation; Forum externum, Forum internum; Franken; Frieden; Gewohnheitsrecht; Gottesfrieden; Gottesurteil; Gregor von Tours (um 538–594); Halberstadt; Hamburg; Heerbann; Heidelberg; Hildesheim; Hochstift; Ivo von Chartres (um 1040–1115); Kärnten; Kanzel; Kardinäle; Karl der Große (748–814);

Schlagwörter

Dem Stichwort Bistum sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Bischof; Kirche und Kirchenrecht;

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