Botenwein (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Botenwein
B., „bodewin“, auch „bodewyne“, war eine Gebühr, die eine Partei vor Gericht an die Schöffen entrichtete, damit diese sich einen Sachverhalt oder eine Behauptung („waz sie beduchte, daz in nutzlich were“, Loersch, Oberhof, 21) besser einprägten. Der B. bestand – wie der Name andeutet – aus Naturalien („Wein“), später aus Geld.
Der kluge Einsatz des B. konnte einen Streit vor Gericht
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