Brauchtum und Recht (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Brauchtum und Recht

Das Wort Brauchtum ist eine Neubildung zu dem deutschen Verbum „brauchen“. „Brauchtum ist gemeinschaftliches Handeln, durch Tradition bewahrt, von der Sitte gefordert, in Formen vorgeprägt, mit Formen gesteigert, ein Inneres sinnbildlich ausdrückend, funktionell in Zeit oder Situation gebunden“ (Dünninger). Brauchtum ist eine Sammelbezeichnung für alles, was mit Brauch und Bräuchen zusammenhängt. Brauch ist ein Kernbegriff der Volkskunde, deshalb muss zunächst auf deren

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Verweise

Brauchtum und Recht verweist auf folgende Stichwörter

Affatomie; Bergrecht, Bergregal; Bruderschaften; Charivari; Dinge; Ehe; Eid; Elsass; Formeln; Freilassung; Frondiensten; Gebärden; Geburt; Gefolgschaft; Grenze; Grimm; Handschuhe; Hausfrieden; Herrschaft; Investitur; Kapitularien; Kinderspiele; Krönung; Künßberg; Mahl und Trunk; Mantel; Mündigkeit; Ohrfeigen bzw. Ohrenzupfen; Polizeiordnungen; Rechtsaltertümern; Rechtsquellen; Rechtsritual; Rechtssprache; Schriftlichkeit und Recht; Schwerin; Schwert; Stab; Stabbrechen; Standesamt; Steuern, Steuerrecht; Tanz; Thron; Tierstrafe; Übergangsriten; Verlöbnis; Volkskunde; Weistümer; Wohlhaupter; Wüstung, strafrechtlich; Zünfte;

Schlagwörter

Dem Stichwort Brauchtum und Recht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Brauchtum; Volkskunde;

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