Briefgeheimnis (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Briefgeheimnis
Zurückverfolgbar bis auf die Lex Cornelia im röm. Recht, die das unbefugte Eröffnen von Urkunden unter Strafe stellte, fand das B. seine Absicherung in den Botenordnungen der ma. und frühneuzeitlichen Botenanstalten, einsetzend lange bevor die mit dem Namen von Thurn und Taxis verbundene neuzeitliche Post ihre Tätigkeit aufnahm. Weitere Stationen sind der gesetzliche Schutz der Briefe des Landesherrn in der Tiroler Landesordnung von 1532 und die fragmentarische Bewehrung des B., dessen
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Verweise
Briefgeheimnis verweist auf folgende Stichwörter
Post; Preußen; Schweden; Thurn und Taxis; Urkunden; Wahlkapitulationen;
Schlagwort
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