Bücherkommissar (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Bücherkommissar
B. ist die Funktionsbezeichnung verschiedener Amtsträger, die im Auftrag der weltlichen Obrigkeit im Rahmen der „Bücherpolizei“ (16. Jh.) oder der „Aufsicht über das Bücher- und Pressewesen“ (17. Jh.) die Bücherzensur auszuüben hatten.
Älter ist die kirchliche Zensur. Bereits im 13. Jh. hatte der Papst einzelnen Universitäten das Recht übertragen, die erscheinenden geistlichen Schriften zu überwachen. Als nach Erfindung der Buchdruckerkunst die Verbreitung von
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.buecherkommissar
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