Bündnisrecht (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Bündnisrecht

Das Recht, Bündnisse (Allianzen) abzuschließen, steht nach modernem Völkerrecht nur den souveränen Staaten zu. Im MA wurde dagegen das B. von jedem Inhaber herrschaftlicher Gewalt beansprucht, entsprechend der Befugnis, notfalls sein Recht im Wege der Fehde oder durch Krieg durchzusetzen. Daher hatten auch de iure abhängige Fürsten, Städte, Städtebünde wie die Hanse und Ritterorden Kriege geführt, Bündnisse und Friedensverträge geschlossen. Die dt. Kaiser und Könige scheuten

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.buendnisrecht

Verweise

Bündnisrecht verweist auf folgende Stichwörter

Bodin; Deutscher Bund; Fehde; Fürsten; Goldene Bulle; Hanse; Heiliges Römisches Reich; Reichsstände; Ritterorden; Souveränität; Städte; Städtebünde; Vattel; Völkerrecht; Westfälischer Frieden;

Schlagwörter

Dem Stichwort Bündnisrecht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Herrschaft; Staat; Völkerrecht;

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