Bürgerlehen (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Bürgerlehen
Unter B. (burgerlehen) verstand man in der spätma. und frühneuzeitl. Rechtspraxis im Unterschied zu anderen Leiheformen (Erbleihe, Leihe, Beutellehen) echte Lehen, die an Bürger nach Lehnrecht verliehen wurden, was eigtl. dem Grundgedanken des Lehnswesens (Lehnrecht, Lehnswesen) als einem auf den ritterlichen Adel beschränkten Herrschafts- und Organisationsprinzip widersprach. So vertrat auch der Ssp. die Auffassung, dass koplude, die hier mit nichtritterbürtigen Bürgern [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.buergerlehen
Verweise
Bürgerlehen verweist auf folgende Stichwörter
Schlagwörter
Dem Stichwort Bürgerlehen sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte