Bürgerlehen (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Bürgerlehen

Unter B. (burgerlehen) verstand man in der spätma. und frühneuzeitl. Rechtspraxis im Unterschied zu anderen Leiheformen (Erbleihe, Leihe, Beutellehen) echte Lehen, die an Bürger nach Lehnrecht verliehen wurden, was eigtl. dem Grundgedanken des Lehnswesens (Lehnrecht, Lehnswesen) als einem auf den ritterlichen Adel beschränkten Herrschafts- und Organisationsprinzip widersprach. So vertrat auch der Ssp. die Auffassung, dass koplude, die hier mit nichtritterbürtigen Bürgern [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.buergerlehen

Verweise

Bürgerlehen verweist auf folgende Stichwörter

Adel; Beutellehen; Brandenburg; Bürger; Eisenacher Rechtsbuch; Erbleihe; Heerschild, Heerschildordnung; Hochgerichtsbarkeit; Karl IV.; König; Lehnrecht, Lehnswesen; Lehnsgericht; Lehnware; Leihe; Nürnberg; Privileg, mittelalterlich; Rechtsbuch; Reichsstadt ; Ritter; Ssp.; Vasallen; Vogt, Vogtei;

Schlagwörter

Dem Stichwort Bürgerlehen sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Bürger; Lehnswesen;

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