Bürgerliches Gesetzbuch (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Bürgerliches Gesetzbuch
Das BGB v. 18.8.1896 regelt seit seinem Inkrafttreten am 1.1.1900 die zentralen Bestandteile des Privatrechts einheitlich für das gesamte deutsche Staatsgebiet (Deutsches Reich [1871–1918]). Das Einführungsgesetz (EGBGB) enthielt die nötigen Übergangsregelungen, das internationale Privatrecht und die der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Materien (z.B. das Gesinderecht [Gesinde], das Bergrecht und die bis zur Weimarer Zeit fortbestehenden Familienfideikommisse).
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