Bundesoberhandelsgericht (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Bundesoberhandelsgericht
Seit dem Ende des Reichskammergerichts 1806 gab es in Deutschland keine einheitliche oberste Gerichtsbarkeit mehr; Versuche auf der Ebene des Deutschen Bundes brachten kein Ergebnis. Unter anderem begünstigt durch die organisatorische Verselbständigung der Handelsgerichtsbarkeit, gelang es nationalliberalen Justizpolitikern, 1869 eine sächsische Initiative aufzugreifen und sich im Reichstag mit ihrem Vorschlag einer Gründung eines obersten Gerichts durchzusetzen – auch vor der
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