Cartularii (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Cartularii

Als C. bezeichnet man Freigelassene, wenn sie mit urkundlicher Bestätigung in die Freiheit entlassen werden. Die Freilassung per cartam ist gegenüber der Freilassung in ecclesia die weltliche Freilassungsform. Sie knüpft an spätrömische Manumissionsformen an.

Die Freilassungsform per cartam begegnet in der Lex Alamannorum (L. Alam. 16, 17 § 1) und in der Lex Ribuaria (L. Rib. 60 § 1). Die Freilassungsformen in den germ. Leges sind sehr [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.cartularii

Verweise

Cartularii verweist auf folgende Stichwörter

Erbrecht; Fiskus; Freigelassene; Freiheit; Freilassung; König; Lex Alamannorum; Lex Ribuaria; Lex Salica; Unfreie; Wergeld;

Schlagwort

Dem Stichwort Cartularii ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Germanen und Germanisches Recht;

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