Communis opinio doctorum (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Communis opinio doctorum

Wörtlich: die allgemeine Auffassung der Doktoren; übertragen auch: herrschende Lehre.

Auf die C. wurde als Argument, teilw. auch als Rechtsquelle vor allem in der Zeit des späteren ius commune vom 16.–18. Jh. Bezug genommen. Denn die Zeit des Gemeinen Rechts war durch eine gerade für Rechtsanwender unübersehbare Vielfalt und damit Relativität von Autoritäten gekennzeichnet. Die dadurch verursachte Unsicherheit bei der Rechtserkenntnis wurde durch die Fülle von [...]

Verweise

Communis opinio doctorum verweist auf folgende Stichwörter

Absolutismus; Accursius; Bartolus de Saxoferrato; Buchdruck; Fallrecht; Gemeinen Rechts; ius commune; Möser; Rechtsquelle; Stryk; Thomasius; Zasius;

Schlagwort

Dem Stichwort Communis opinio doctorum ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Ius commune;

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