Consensus facit nuptias (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Consensus facit nuptias

Die Rechtsregel C. stellt den Grundsatz auf, dass der Konsens der Brautleute (und nicht der Beischlaf) das entscheidende Element der Eheschließung (Ehe) sei. Die im klass. röm. R. von Ulpian aufgestellte Regel wurde über das Corpus Iuris Civilis (D 50.17.30) überliefert und gelangte im MA über den Einfluss der Kirche auf das EheR zu Wirksamkeit. Als Spender des Ehesakraments wurden die Gatten, nicht der Priester angesehen. An der Schwelle zur NZ ist das Festhalten an dem [...]

Verweise

Consensus facit nuptias verweist auf folgende Stichwörter

Corpus Iuris Civilis; Ehe; Konzil; Konziliarismus;

Schlagwörter

Dem Stichwort Consensus facit nuptias sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Ehe; Frühe Neuzeit; Kirche und Kirchenrecht; Mittelalter; Rechtsregel und Rechtssprichwort;

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