Constitutio Joachimica (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Constitutio Joachimica
Am 9.10.1527 erließ der brand. Kurf. Joachim I. (1499–1535) eine Bestätigung bzw. Neufassung des brand. Landrechts in Bezug auf wichtige ehegüter- und erbrechtl. Materien: die Constitution Wilkoer und Ordenung der Erbfelle und anderer sachen. Wie damit durch die gantze Marck zu Brandemburg und dazu gehörenden Landen hinfur soll gehalten werden (Titel nach dem Faksimile bei Kunkel/Thieme/Beyerle). Das landesherrl. Gesetz (auch C. genannt), das zu den Landrechtsreformationen [...]
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