Corpus Iuris Canonici (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Corpus Iuris Canonici
Seit dem Breve Cum pro munere pastorali (1.7.1580) Papst Gregors XIII. (1572–1585) bezeichnet der Ausdruck „CICan“ im amtl. Sprachgebrauch der kath. Kirche einen Bestand von Sammlungen und Kodifikationen des kanonischen Rechts, der das Decretum Gratiani, den Liber Extra, den Liber Sextus, die Clementinen, die Extravagantes Johannis XXII. sowie die Extravagantes Communes umfasst. Dieses Textcorpus bildete bis zum Inkrafttreten des 1917 [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.corpus_iuris_canonici
Verweise
Corpus Iuris Canonici verweist auf folgende Stichwörter
Schlagwörter
Dem Stichwort Corpus Iuris Canonici sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte