Corpus Iuris Civilis (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Corpus Iuris Civilis
C. ist seit dem HochMA die Bezeichnung für die justinianische Rechtssammlung.
Röm. R. war vor allem Juristen-, nicht GesetzesR. Die Schriften der klass. Juristen Roms (ca. 100 v.–300 n. Chr.) waren RQu., zumal bedeutenden Juristen vom Ks. das R. verliehen worden war, ex auctoritate principis bindende R.sgutachten zu erteilen. Weitere RQu. des röm. R.s waren Volksgesetze und ksl. Entscheidungen. Privatleute unternahmen Sammlungen der Ks.gesetze (Cod. Gregorianus, 291, Cod. [...]
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