Delikt (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Delikt
Lat. delictum, von „delinquere“ („sich vergehen“, „etwas verschulden“ u.ä.); bereits im röm. R. sowohl ein Vergehen gegen einen Einzelnen, das durch den in seinen R. Verletzten bzw. durch dessen Erben ahnbar ist, als auch eine Handlung, die ein Schuldverhältnis (Obligation ex delicto in Abgrenzung zur Verpflichtung ex contractu; Gai. Inst. 3.88 u. 182) begründet. Im heutigen R. weiterhin doppeldeutig, ähnlich die beiden Bedeutungsfelder von franz. [...]
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