Der Ältere teilt, der Jüngere wählt (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Der Ältere teilt, der Jüngere wählt

Für Erbteilungen verordnete der Sachsenspiegel (Ldr III 29 § 2): „Wo zwei zur Erbschaft gelangen, soll der Ältere teilen und der Jüngere kiesen.“ In zahlreiche Qu. übernommen, auch ins ancien droit franµais (L'aÑné lotit, le puÑné sortit), sprach man später vom KürR. oder ius optionis. Augustin erwähnte in De civitate Dei, cap. 20 die pacifica consuetudo: ut, quando terrenorum aliquid partiendum est, maior dividat, minor eligat. Der [...]

Verweise

Der Ältere teilt, der Jüngere wählt verweist auf folgende Stichwörter

Brünner Schöffenbuch; Los, losen; Sachsenspiegel; Stadtrechtsreformationen;

Schlagwort

Dem Stichwort Der Ältere teilt, der Jüngere wählt ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Rechtsregel und Rechtssprichwort;

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