Deutschenspiegel (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Deutschenspiegel

gehört zu den Rechtsbüchern, um 1275/76 vollendet. Er nennt sich selbst „Spiegel al-ler deutschen Leute“ (Reimvorrede 92); seit Ficker in Namensangleichung der Spiegel des R.s (Rechtsspiegel) als D. bezeichnet. Entstanden ist er vermutl. im Augsburger Minoritenkonvent (Augsburg), dem aufgrund der engen Bindungen an Magdeburg eine bedeutende Rolle bei der Ausbreitung des Sachsenspiegels zukam. Dessen oberdt. Übersetzung und einer weiteren Bearbeitung (Augsburger Ssp.) ist der im D.

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.deutschenspiegel

Verweise

Deutschenspiegel verweist auf folgende Stichwörter

Augsburg; Ficker; Gewohnheitsrecht; Kaiserrecht; Magdeburg; Mainzer Reichslandfriedens; Petrus Comestor; Rechtsbüchern; Rechtsspiegel; Rechtssumme; Sachsenspiegels; Schwabenspiegel;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Deutschenspiegel:

Abtriebsrecht; Augsburg; Bannleihe; Frankenspiegel; Franziskaner; Grenzstein, Grenzzeichen; Handgemal; Heerschild, Heerschildordnung; Henkerszehnt; Hutzwang;

Schlagwörter

Dem Stichwort Deutschenspiegel sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Land und Landrecht; Mittelalter; Rechtsbuch;

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