Diebstahl (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Diebstahl
Das Wort D. u. seine älteren Ausdrucksformen sind quellenmäßig in einem engeren u. einem weiteren Sinne belegt. Das trifft auch auf die lat. Bezeichnung furtum zu, die in den Volksrechten zunächst noch ohne inhaltl. Anknüpfung an die röm.-rechtl. Institution Verwendung fand. Während unter D. im weitesten Sinne fast jede Vermögensschädigung, also auch Unterschlagung, Gebrauchsanmaßung, in manchen Rechten sogar Fälschung (Fälschungsdelikte), Betrug u. der Landdiebstahl [...]
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