Dispens (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Dispens

Die D. (lat. dispensatio, eigentl. „genaues Abwiegen“, „Zuteilen“, daher „Bewirtschaftung“ wie gr. οκονομία) ist die Gewährung einer Einzelfallausnahme von einem Gesetz. Diese Figur findet sich unter anderen Bezeichnungen schon im ant. Rechtsdenken, wurde im Kan. Recht systematisch-begrifflich entwickelt u. von dort im allg. Rechtsdenken rezipiert (dort meist „der“ D.).

Eine allg. Ausgestaltung

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.dispens

Verweise

Dispens verweist auf folgende Stichwörter

Billigkeit; Bischöfen; Gesetz; Konzil; Papst; Privileg, mittelalterlich; Privileg, neuzeitlich;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Dispens:

Ehe;

Schlagwort

Dem Stichwort Dispens ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Kirche und Kirchenrecht;

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Artikel Dispens

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