Dispens (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Dispens
Die D. (lat. dispensatio, eigentl. „genaues Abwiegen“, „Zuteilen“, daher „Bewirtschaftung“ wie gr. ο
κονομία) ist die Gewährung einer Einzelfallausnahme von einem Gesetz. Diese Figur findet sich unter anderen Bezeichnungen schon im ant. Rechtsdenken, wurde im Kan. Recht systematisch-begrifflich entwickelt u. von dort im allg. Rechtsdenken rezipiert (dort meist „der“ D.).
Eine allg. Ausgestaltung
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.dispens
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