Disziplinarstrafe (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Disziplinarstrafe
Als D. bezeichnet man die ohne Mitwirkung eines Gerichts im Rahmen eines besonderen Gewalt- oder sonstigen Rechtsverhältnisses verhängte Sanktion für einen Verstoß gegen eine Regel oder (Ordnungs-)Vorschrift. Bes. Bedeutung kam der D. seit jeher im BeamtenR (Beamtentum, Reichsbeamte), beim Militär u. in der Kirche (Kirchenstrafen) zu. Aber auch gegenüber Schülern, Angehörigen freier Berufe (StandesR) u. in Sportvereinen u. –verbänden können D. zum Einsatz kommen, ebenso wie bis
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