Dominium, öffentlich-rechtlich (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Dominium, öffentlich-rechtlich
D. erscheint in den lat. geschriebenen ma. Qu. seit der fränk. Zeit (Gregor von Tours) als allg. Ausdruck für „Herrschaft“. Es handelt sich dabei bis zum HochMA nicht um eine bes. Rechtsfigur, sondern um die Übersetzung volkssprachl. Ausdrücke. Die ahd. Glossen übersetzen D. mit hertuom u. herscaf.
Während für die Hft. des Kg.s im Reich Begriffe wie ditio, dominatio, dominatus u. potestas bevorzugt wurden, bedeutete D. ziemlich [...]
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