Dominus (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Dominus

I. Prinzipat und Spätantike

Die Schwierigkeit dieses Begriffs liegt darin, dass er einerseits „Eigentümer“, andererseits aber „Herr“ im Sinne einer Ehrbezeichnung, Prozessherr oder auch Vorgesetzter bedeuten kann. Zwischen der jur. Verwendung des Wortes u. der in der allg. Lit. ist zu unterscheiden. Dort meint D. oft nicht den Eigentümer, sondern den Herrn oder Vorgesetzten von irgendjemandem, etwa von Gladiatoren (Petron 117, 5) oder Renngesellschaften (Suet. Nero 5, 2).

[...]

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Verweise

Dominus verweist auf folgende Stichwörter

Abt; dingliches Recht; Gefolgschaft; gemeine Recht; Graf, Grafschaft; Kaiser; Kanzlei; Kapitularien; Karls des Großen; Konstitutionen; Nießbrauch; Reichsfürsten;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Dominus:

Dominium, privatrechtlich;

Schlagwörter

Dem Stichwort Dominus sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Grundherrschaft; Herrschaft; Sachenrecht;

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