Dos (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Dos

D. bezeichnet, meist in unterschiedl. Zeiträumen, unterschiedl. Leistungen des FamiliengüterR, v.a. des ehelichen Güterrechts. Wie auch bei anderen derartigen Bezeichnungen kann aus der unterschiedl. Verwendung von D. keinesfalls zwingend auf entsprechende Entwicklungen, wie dies oft in der älteren Lehre geschehen ist, geschlossen werden. Gemeinsam ist allen mit D. bezeichneten Gaben die Leistung für die Tochter im Zusammenhang mit ihrer Verehelichung (u. 1.) oder des Klostereintritts

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.dos

Verweise

Dos verweist auf folgende Stichwörter

Ausstattung; Aussteuer; Braut; Dotalsystem; Kaufehe; ehelichen Güterrechts; eheliches Güterrecht; Eigentum; Fahrnis; Gemeine Recht; Germania; Morgengabe; Munt; Tacitus; Volksrechte; Widerlegung; Wittum; Witwe;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Dos:

Altenteil; Dotalsystem; Edictum Chilperici; Eheliches Güterrecht; Erbvertrag; Gebärden; Heiratsabgabensystem; Henlich;

Schlagwörter

Dem Stichwort Dos sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Ehe; Familienrecht;

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