Dotalsystem (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Dotalsystem

D. (Dotalrecht) bezeichnet insbes. ab der Historischen Rechtsschule ein auf Gütertrennung beruhendes vertragl. Ehegütersystem, welches in der auf das Corpus Iuris Civilis zurückgehenden Ausgestaltung des Gemeinen Rechts zumindest durch die namensgebende dos der Frau u. meist der donatio propter nuptias (d. pr. n.) des Mannes als Gegenleistung zur dos (daher auch contrados) überbrückt wurde. An der dos, meist einer Geldsumme, erwarb der Mann [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.dotalsystem

Verweise

Dotalsystem verweist auf folgende Stichwörter

Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches; Allgemeines Landrecht; Bürgerlichen Gesetzbuch; Code Civil; Corpus Iuris Civilis; dos ; Gütertrennung; Gemeinen Rechts; Heiratsgabensystem; Historischen Rechtsschule; Rezeption; Sächsisches bürgerliches Gesetzbuch; Verwaltungsgemeinschaft; Widerlegung;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Dotalsystem:

Dos; Eheliches Güterrecht; Erbtochter; Heiratsabgabensystem;

Schlagwörter

Dem Stichwort Dotalsystem sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Ehe; Familienrecht;

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