Dotation (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Dotation

D. ist ein vielschichtiger, allerdings in seinem jur. Gehalt nicht scharf ausgeprägter Begriff.

Im Kirchen- u. StiftungsR bezeichnet er die dauernd zweckgebundene Ausstattung einer neu gegründeten, aber auch einer schon bestehenden Kirche bzw. ihres Altars mit Vermögensgegenständen zur baulichen u. personellen Unterhaltung, häufig auch die Vermögensgegenstände selbst (dos ecclesiae, Widem). Die D. stellte eine der Grundlagen des EigenkirchenR (Eigenkirche) dar. [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.dotation

Verweise

Dotation verweist auf folgende Stichwörter

Ausstattung; Aussteuer; Beneficium, kirchlich; Bismarck; Bistümer; Bundesrepublik; Domänen; Eigenkirche; Kammergutes; Kirchenfabrik; Konkordat; Landeskirchen; Patronat; Pfründe; Preußen; Provinz, staatsrechtlich; Reformation; Reichsdeputationshauptschlusses; Säkularisationen; Selbstverwaltung; Stiftung; Weimarer Reichsverfassung; Zirkumskriptionsbulle; Zivilliste;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Dotation:

Domänen;

Schlagwörter

Dem Stichwort Dotation sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Kirche und Kirchenrecht; Staatsrecht; Verwaltung und Verwaltungsrecht;

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