Dreiklassenwahlrecht (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Dreiklassenwahlrecht
D. bezeichnet i.w.S. ein nach der Steuerleistung in drei Klassen abgestufte, namentlich seit der zweiten Hälfte des 19. Jh. bis 1918 geltende Form der polit. Wahlrechtsausgestaltung in Dtld. Es handelte sich bei ihr um eine Sonderform des allg. WahlR, die den Umfang seiner Ausübung mit den ökonom. Leistungen des Einzelnen verknüpfte. Hierbei lassen sich mit dem kopfzahlbezogenen u. dem steueranteilbezogenen D. zwei grundsätzliche Ausprägungen unterscheiden:
1. Nach dem
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Verweise
Dreiklassenwahlrecht verweist auf folgende Stichwörter
Rheinland;
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