Dreiklassenwahlrecht (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Dreiklassenwahlrecht

D. bezeichnet i.w.S. ein nach der Steuerleistung in drei Klassen abgestufte, namentlich seit der zweiten Hälfte des 19. Jh. bis 1918 geltende Form der polit. Wahlrechtsausgestaltung in Dtld. Es handelte sich bei ihr um eine Sonderform des allg. WahlR, die den Umfang seiner Ausübung mit den ökonom. Leistungen des Einzelnen verknüpfte. Hierbei lassen sich mit dem kopfzahlbezogenen u. dem steueranteilbezogenen D. zwei grundsätzliche Ausprägungen unterscheiden:

1. Nach dem

[...]

Verweise

Dreiklassenwahlrecht verweist auf folgende Stichwörter

Rheinland;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Dreiklassenwahlrecht:

Deutsches Reich (1871–1918); Frankfurt am Main;

Schlagwörter

Dem Stichwort Dreiklassenwahlrecht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Neuzeit; Preußen; Reformen; Staatsform; Verfassung und Verfassungsrecht;

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Artikel Dreiklassenwahlrecht

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