Echte Not (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Echte Not

Die Phrase E., aus mdt. echte adj. zu mhd. ēhaft „rechtmäßig, gesetzlich“ (Ewa f. „Recht, Gesetz“) u. nōt f. „Bedrängnis, Notlage“ bezeichnet in den ma. RQu. den rechtl. anerkannten Entschuldigungsgrund, einer Ladung vor Gericht nicht fristgerecht folgen zu können. Nachteilige Konsequenzen wie Prozessverweigerung, Versäumnisverfahren, Verjährung oder Verwirkung trafen den rechtmäßig Verhinderten dann nicht, wenn er seine Notlage durch Boten, [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.echte_not

Verweise

Echte Not verweist auf folgende Stichwörter

Edictum Chilperici; Eikes von Repgow; Ewa ; Gent; Höhere Gewalt; Kapitularien; Ladung; Lex Ribuaria; Lex Salica; Notwehr; Rechtsbücher; Reinhart Fuchs ; Sachsenspiegel; Verjährung; Verwirkung; Ysengrimus;

Schlagwörter

Dem Stichwort Echte Not sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Gerichtsverfahren; Mittelalter; Prozess und Prozessrecht;

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