Edition, Editionsgrundsätze (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Edition, Editionsgrundsätze
Das lat. Wort editio (edere = herausgeben) bedeutet: 1.) bis in heutige Zeit Herausgabe von Büchern u. Schriften. 2.) Wenn ein Kläger beim Magistrat eine Klage beantragte, so musste er im röm. ZivilprozessR dem Beklagten sein Anliegen u. die Anwendung bestimmter Klageformeln vor Prozessbeginn außergerichtl. kundtun (edere actionem). Damit erhielt der Beklagte eine Möglichkeit, dem Kläger auch ohne Prozess Genüge zu tun. Die Bekanntgabe von Klagemitteilung u. [...]
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