Effeff (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Effeff

Die Redewendung, etwas „aus dem E.“ zu können, ist nicht eindeutig verifizierbar. Die Wortbildung E. geht offensichtlich auf die beiden Buchstaben „ff“ zurück, die nach einer Deutung der Kaufmannssprache (im Sinne von „sehr fein“) entstammen soll (Pfeifer, 260; Röhrig, 351). Wahrscheinlicher ist aber, dass das Wort auf der seit dem MA allg. gebräuchlichen Abkürzung „ff.“ für die Digesten/Pandekten (Corpus Iuris Civilis) beruht (Köbler, 95; Kluge/Seebold, 227; Röhrig,

[...]

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Verweise

Effeff verweist auf folgende Stichwörter

Corpus Iuris Civilis;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Effeff:

Corpus Iuris Civilis;

Schlagwort

Dem Stichwort Effeff ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Römisches Recht;

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