Eheliches Güterrecht (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Eheliches Güterrecht
E. bestimmt das spezifische vermögensrechtl. Verhältnis zw. den Ehegatten während u. nach Auflösung der Ehe. Es beruht bis in das 16. Jh. u. oft bis zu den privatrechtl. Kodifikationen (z.B. Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Landrecht, Bürgerliches Gesetzbuch) auf Gewohnheitsrecht u. danach zunehmend auf GesetzesR, v.a. aber auf Verträgen (Ehe/ Heiratsvertrag, Ehe/Heiratsstiftung, Ehe/Heiratspakt, Eheabrede, Heiratsbrief, pacta dotalia etc.). Von den Ansprüchen [...]
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