Ehrliche Gewerbe, unehrliche Gewerbe (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Ehrliche Gewerbe, unehrliche Gewerbe

I. In den fest gefügten u. wenig durchlässigen Ordnungen des MA u. v.a. der frühen NZ ist die Unterscheidung zwischen ehrlichen (e.) u. unehrlichen (ue.) Gewerben virulent. Dabei ist ue. nicht als moralisches Phänomen i.S. von „betrügerisch“ oder „unredlich“ zu verstehen. Vielmehr rührt das Wort ue. von „unecht“, „echtlos“. Dies führt in der Folge zu einem kollektiven Vorurteil gegen bestimmte Berufsgruppen, das bis heute nicht ganz überwunden ist, obwohl es sich bei

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Verweise

Ehrliche Gewerbe, unehrliche Gewerbe verweist auf folgende Stichwörter

Aberglaube und Recht; Augsburg; Bader; Barfüßigkeit, Barhäuptigkeit; Brandenburg; Büttel; Donau; Ehrlosigkeit; Fahrende Leute; Frankreich; Fronbote; Haar, Haarscheren; Henker; Landesherren; Preußen; Prostitution; Sachsen; Sachsenspiegel; Schinder; Zauberei; Zünfte;

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