Eichwesen (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Eichwesen

Eichen bedeutet, die Richtigkeit eines Maßes nach dessen Prüfung in Form einer obrigkeitl. Beglaubigung auszusprechen oder durch Korrektur herzustellen. Das E. umfasst sämtliche Normen, Institutionen u. Personen des Eichens.

Das Bedürfnis nach einem E. besteht unabhängig von bestimmten Maßen u. Maßsystemen, da die Größe u. Menge von Gegenständen stets durch eine ihrerseits normierte Vergleichung mit sog. Normalen bestimmt werden müssen. Wegen seiner besonderen Bedeutung

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.eichwesen

Verweise

Eichwesen verweist auf folgende Stichwörter

Betrug; Gebühren; Gewerbe; Märkten; Maß und Gewicht; Messen; Stadtwaage; Steuern; Strafe, Strafrecht;

Schlagwort

Dem Stichwort Eichwesen ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Handelsrecht;

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