Eideshelfer (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Eideshelfer

Der Wissenschaftsbegriff E. bezeichnet Mitschwörer, Personen, die durch ihren Folgeeid (Eid) meist beschwören, dass der von einem Beklagten geschworene Reinigungseid als Haupteid „rein u. unmein“ (= nicht meineidig) sei. E. konnten auch außerhalb eines Prozesses tätig werden. In Skandinavien unterstützten sie nicht selten Zeugen. In lat. Qu. heißen sie meist (con-)iuratores u. (con-)sacramentales. Sie erscheinen aber auch als testes, ihr Tun als [...]


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Verweise

Eideshelfer verweist auf folgende Stichwörter

Eid; Gottesurteil; Handhafte Tat; Klage; Meineid; Meißner Rechtsbuch; Reinigungseid; Richtsteig; Schreimanne; selbdritt; Verwandtschaft; Volksrechten; Zeugen;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Eideshelfer:

Angelsächsisches Recht; Antrustionen; Beweis; Conjuratio; Dänemark; Eid; Eidgenossenschaft; Gemeindezeugen, Gemeindezeugnis; Hand; Handhafte Tat; Hartmann von Aue (um 1160–um 1210); Hinkmar von Reims (vor 810–882); Inquisition; Judicium parium;

Schlagwörter

Dem Stichwort Eideshelfer sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Beweis; Deutsches Recht; Gericht; Prozess und Prozessrecht;

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Artikel Eideshelfer

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