Eideshelfer (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Eideshelfer
Der Wissenschaftsbegriff E. bezeichnet Mitschwörer, Personen, die durch ihren Folgeeid (Eid) meist beschwören, dass der von einem Beklagten geschworene Reinigungseid als Haupteid „rein u. unmein“ (= nicht meineidig) sei. E. konnten auch außerhalb eines Prozesses tätig werden. In Skandinavien unterstützten sie nicht selten Zeugen. In lat. Qu. heißen sie meist (con-)iuratores u. (con-)sacramentales. Sie erscheinen aber auch als testes, ihr Tun als [...]
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