Eidgenossenschaft (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Eidgenossenschaft
E. oder Eidgnössi ist die allerdings erst seit dem 14. Jh. belegte dt. Entsprechung zu Conjuratio. Früher überliefert sind Eidgenosse (13. Jh.) u. Eidgeselle (12. Jh.). In einem allg. Sinn werden damit jegliche Arten von Personengruppen bezeichnet, die durch einen Eid gleichen Inhalts, insbes. bei gemeinsamer Eidesleistung, verbunden sind, d.h. auch Eideshelfer u. Mitglieder eines Gremiums (Geschworene, Rat, Schöffen). Verbands- u. verfassungsrechtl. Kontur [...]
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