Eigen (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Eigen

Mit E. (ahd. eigan, Partizip von eigan = haben; got. aigin, ags. agen, afrs. ein, an. eiginn) bezeichnet die ma. Rechtssprache sowohl den einer Person dinglich zugeordneten, konkreten Gegenstand als auch die dingliche Berechtigung selbst (dominium, proprietas). Erst seit dem 13. Jh. bilden sich (zunächst neben dem Begriff E.) für das Recht am Gegenstand abstraktere Begriffe wie Eigenschaft (vgl. Swsp Lnr 125 b) u. Eigentum [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.eigen

Verweise

Eigen verweist auf folgende Stichwörter

Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch; Allgemeine Landrecht; Allmende; Allod; Bürgerliches Gesetzbuch; Code Civil; Eigentum; Fahrnis; Gewere; Inwärtseigen; Leibeigenschaft; Leihe; Pfand, Pfandrecht; Reallasten;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Eigen:

Allod, Allodifikation; Bannleihe; Eigenleute; Eigentum; Go; Hochgerichtsbarkeit;

Schlagwörter

Dem Stichwort Eigen sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Mittelalter; Sachenrecht;

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