Eigenleute (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Eigenleute

Nicht nur eine Sache, sondern auch ein Mensch, der einem anderen gehört, heißt in der Rechtssprache des MA eigen (ahd. eigin, mhd. aigen, mnd. eghen); dieser Bezeichnung entspricht sprachl. lat. homopropius u. in der Sache weitgehend lat. servus. Als Gegensatz zu eigen ist schon im 12. Jh. fri genannt; die Formel eigen oder vri erhält sich von da bis in die NZ. Während beim eng verwandten Begriff des Hörigen, [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.eigenleute

Verweise

Eigenleute verweist auf folgende Stichwörter

eigen; Franken; Freiheit; Fronhof; Hörigen; Leibeigenschaft; Ministerialen; Sache; Stadtluft macht frei; Unfreien; Wildfangrecht;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Eigenleute:

Agrarverfassung; Eigentum; Grangie;

Schlagwörter

Dem Stichwort Eigenleute sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Grundherrschaft; Herrschaft;

Dieses Dokument kaufen:

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
(PDF | 2 Seiten, 578KB)
*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%;



Artikel Eigenleute

Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!
Ihre E-Mail-Adresse:
 
 

© 2012 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin-Tiergarten
Telefon (030) 25 00 85-0 | Telefax (030) 25 00 85-305 | E-Mail: ESV@ESVmedien.de