Einkammersystem (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Einkammersystem

Unter dem E. wird im Unterschied zum Zweikammersystem die Organisation der Volksvertretung in nur einer Kammer verstanden. Das E. bestand in Dtld. seit dem Vormärz zumeist in den konstitutionell verfassten Kleinstaaten des Deutschen Bundes mit weniger als 0,5 Mio. Einwohnern; also dort, wo angesichts der bevölkerungsbedingt geringen Abgeordnetenzahlen eine Trennung in zwei Kammern unzweckmäßig gewesen wäre. Nur wenn bes. Rücksichtnahme auf mediatisierte (Mediatisierung) vormalige

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.einkammersystem

Verweise

Einkammersystem verweist auf folgende Stichwörter

Anhalt; Braunschweig; Bundesrepublik Deutschland; Deutsche Demokratische Republik; Deutschen Bundes; Deutschen Reichs; Hessen; Liechtenstein; Luxemburg; Mediatisierung; Norddeutschen Bundes; Reichsstände; Vormärz; Weimarer Republik; Zweikammersystem;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Einkammersystem:

Kammer;

Schlagwörter

Dem Stichwort Einkammersystem sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Staatsrecht; Verfassung und Verfassungsrecht;

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