Einkammersystem (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Einkammersystem
Unter dem E. wird im Unterschied zum Zweikammersystem die Organisation der Volksvertretung in nur einer Kammer verstanden. Das E. bestand in Dtld. seit dem Vormärz zumeist in den konstitutionell verfassten Kleinstaaten des Deutschen Bundes mit weniger als 0,5 Mio. Einwohnern; also dort, wo angesichts der bevölkerungsbedingt geringen Abgeordnetenzahlen eine Trennung in zwei Kammern unzweckmäßig gewesen wäre. Nur wenn bes. Rücksichtnahme auf mediatisierte (Mediatisierung) vormalige
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