Einödhof (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Einödhof

Das Wort E. (von ahd. einoti, auch einode, ainöd, ainet) bezeichnet im allg. Sinn einen entfernt von anderen Ansiedlungen – u. damit einsam – gelegenen Hof. Im bes. Sinn bezeichnet E. einen Bauernhof, dessen Lage das Ergebnis eines Vorgangs ist, der bereits in den Qu. der Zeit „Vereinödung“ genannt wird. Gemeint ist eine Umsiedlung nach vorangegangener Flurreform, die eine Frühform der Flurbereinigung darstellt.

Die bäuerl.

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.einoedhof

Verweise

Einödhof verweist auf folgende Stichwörter

Allmende; Anwenderecht; baltischen Ländern; Dänemark; Dreifelderwirtschaft; England; Finnland; Flurbereinigung; Flurzwang; Grundherrschaft; Mark; Schweden;

Schlagwort

Dem Stichwort Einödhof ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Agrarrecht;

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