Eintrittsrecht (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Eintrittsrecht
Eintritt bezeichnet das Aufrücken von Enkeln in die gesetzliche Erbfolge (successio ab intestato; Intestaterbfolge; nicht die Lehnsnachfolge [Lehnrecht, Lehnswesen]), wenn die erste Generation Abkömmlinge (Deszendenten) nicht mehr vollzählig im Leben ist (successio in locum personae gradu proximioris; ius repraesentationis, RepräsentationsR., ErbvertretungsR.). Eine andere Bedeutung ist, dass bestimmte Personen eine veräußerte Liegenschaft zurückrufen können [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.eintrittsrecht
Verweise
Eintrittsrecht verweist auf folgende Stichwörter
Referenzen
Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Eintrittsrecht:
Schlagwort
Dem Stichwort Eintrittsrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte