Eintrittsrecht (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Eintrittsrecht

Eintritt bezeichnet das Aufrücken von Enkeln in die gesetzliche Erbfolge (successio ab intestato; Intestaterbfolge; nicht die Lehnsnachfolge [Lehnrecht, Lehnswesen]), wenn die erste Generation Abkömmlinge (Deszendenten) nicht mehr vollzählig im Leben ist (successio in locum personae gradu proximioris; ius repraesentationis, RepräsentationsR., ErbvertretungsR.). Eine andere Bedeutung ist, dass bestimmte Personen eine veräußerte Liegenschaft zurückrufen können [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.eintrittsrecht

Verweise

Eintrittsrecht verweist auf folgende Stichwörter

Decretio Childeberti; Intestaterbfolge; Lehnrecht, Lehnswesen; Lösung; Näherrecht; Otto der Große; Retraktrecht; Zweikampfes;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Eintrittsrecht:

Erbeinsetzung über die Bahre, über das Grab; Gemeinderschaft; Genossenschaft, Genossenschaftsrecht;

Schlagwort

Dem Stichwort Eintrittsrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Erbrecht;

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