Einung (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Einung
1. Das Wort E. (ahd. einunga, mhd. einunge, mnd. eninge, inninge) wird von der ma. Rechtssprache in drei Hauptbedeutungen verwendet, die miteinander in engem sachlichen Zusammenhang stehen.
a) Zunächst ist E. eine Übereinkunft, ein Vertrag, ein Bündnis; es steht für lat. pactum, coniuratio, ja conspiratio. Ein frühes Zeugnis für diese Grundvorstellung ist Notkers Glosse omne pactum et placitum (iêgelih kezumft ioh [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.einung
Verweise
Einung verweist auf folgende Stichwörter
Referenzen
Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Einung:
Schlagwörter
Dem Stichwort Einung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte