Einung (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Einung

1. Das Wort E. (ahd. einunga, mhd. einunge, mnd. eninge, inninge) wird von der ma. Rechtssprache in drei Hauptbedeutungen verwendet, die miteinander in engem sachlichen Zusammenhang stehen.

a) Zunächst ist E. eine Übereinkunft, ein Vertrag, ein Bündnis; es steht für lat. pactum, coniuratio, ja conspiratio. Ein frühes Zeugnis für diese Grundvorstellung ist Notkers Glosse omne pactum et placitum (iêgelih kezumft ioh [...]


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Verweise

Einung verweist auf folgende Stichwörter

Bayern; Bürger; Bursprake; Conjuratio; Dorfes; Ebel; Eid; Eidgenossenschaften; Franken; Genossenschaftsrecht; Gierke; Gilde; Hessen; Innung; Rechtsgewohnheiten; Städten; Weber; Willkür; Zunft; Zwing und Bann;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Einung:

Conjuratio; Ding; Dorf; Dorfordnungen; Eidgenossenschaft; Fürstenbund; Fürstenkollegium; Genossenschaft, Genossenschaftsrecht; Gesetzgebung; Handwerk; Heinrich I. (um 876–936); Innung;

Schlagwörter

Dem Stichwort Einung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Einung; Genossenschaft;

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