Endlicher Rechtstag (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Endlicher Rechtstag

Als „E.“ (auch entlicher, endhafter, endthaffter Rechtstag [Art. 91, 123 CCB; Art. 78 CCC], auch entliches Gericht [Art. 82 CCC]) wurde die letzte, zum Ende (Ziel) führende (zur Wortbedeutung vgl. Lexer 551) Gerichtsverhandlung bezeichnet, in dem das in der Voruntersuchung vorbereitete u. zuvor in der Beratung endtlich gefundene Urteil (Art. 98, 110 CCC) verkündet wurde u. dem sich unmittelbar die Vollstreckung anschloss; anberaumt [...]

Verweise

Endlicher Rechtstag verweist auf folgende Stichwörter

Böhmer; Carpzov; Einlassung; Folter; Fürsprechers; Glocke; Halsgerichtsordnungen; Hegung; Inquisitionsprozess; Klage; Pranger; Richter; Schöffen; Schwert; Stab; Tiroler Halsgerichtsordnung; Urteilsfindung; Urteilsfragen; Wormser Reformation;

Schlagwörter

Dem Stichwort Endlicher Rechtstag sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Frühe Neuzeit; Gericht; Heiliges Römisches Reich; Strafe und Strafrecht;

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