Endlicher Rechtstag (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Endlicher Rechtstag
Als „E.“ (auch entlicher, endhafter, endthaffter Rechtstag [Art. 91, 123 CCB; Art. 78 CCC], auch entliches Gericht [Art. 82 CCC]) wurde die letzte, zum Ende (Ziel) führende (zur Wortbedeutung vgl. Lexer 551) Gerichtsverhandlung bezeichnet, in dem das in der Voruntersuchung vorbereitete u. zuvor in der Beratung endtlich gefundene Urteil (Art. 98, 110 CCC) verkündet wurde u. dem sich unmittelbar die Vollstreckung anschloss; anberaumt [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.endlicher_rechtstag
Verweise
Endlicher Rechtstag verweist auf folgende Stichwörter
Schlagwörter
Dem Stichwort Endlicher Rechtstag sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte