Erbbaurecht (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Erbbaurecht

Das E. (Österr., SZGB: BauR) ist eine jur. Konstruktion der zweiten Hälfte des 19. Jh. Es ist das veräußerliche u. vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks Eigentum an einer Baulichkeit zu haben, ohne also Eigentümer des Grundstücks zu sein. Dies entsprach dem Bestreben der Bodenreformbewegungen (Bodenreform), Liegenschaften in billiger Weise (ohne ihren Erwerb, nur gegen mäßige Zinszahlungen) einer Bebauung für Wohnzwecke zugänglich zu machen.

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.erbbaurecht

Verweise

Erbbaurecht verweist auf folgende Stichwörter

Allgemeine Landrecht; Bodenreform; Bürgerlichen Gesetzbuch; Dinglichen Rechten; Eigentum; Erbleihe; Grundeigentum; Grundpfandrechten; Sächsische bürgerliche Gesetzbuch; Stockwerkseigentum; Superficies solo cedit; Zivilgesetzbuch, Schweizerisches;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Erbbaurecht:

Almrecht; Anerkennungszins; Bäuerliche Leihe; Bürgerliches Gesetzbuch; Dingliches Recht;

Schlagwort

Dem Stichwort Erbbaurecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Sachenrecht;

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Artikel Erbbaurecht

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