Erbhofrecht (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Erbhofrecht
E. ist insbes. die Regelung einer Sondererbfolge (Erbfolgeordnung), die unter Bevorzugung des Mannesstammes den Hof ungeteilt als Sondervermögen an einen einzigen Anerben (Anerbenrecht) gelangen lässt. Das Reichserbhofgesetz (nationalsoz.; Nationalsozialismus), das festlegte, dass ein land- u. forstwirtschaftlicher Betrieb von der Größe mindestens einer Ackernahrung (diejenige Menge eines Landes, um eine Familie autark zu ernähren) u. bis zu einer Größe von 125 ha Erbhof war. Das
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