Erbhuldigung (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Erbhuldigung

Vom SpätMA bis ins 19. Jh. verfassungsrechtlich übliche, durch die Stände und/oder Untertanen dem Landesherrn bzw. Erbherrn gegenüber durch Eid u. Handgelöbnis feierlich vollzogene Versicherung von Treue u. Gehorsam (Treuegelöbnis). Bisweilen wurde von der E., die auch partikularen Grundherren (Grundherrschaft), Gerichtsherren, Dorfherren u. Vogteiherren (Vogt, Vogtei) wegen ihrer besonderen HerrschaftsR geleistet werden konnte, die Landeshuldigung im engeren Sinne unterschieden, die

[...]

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Verweise

Erbhuldigung verweist auf folgende Stichwörter

Eid; Gebote und Verbote; Gerichtsherren; Grundherrschaft; Haus; Herrschaften; Landesherrn; Landeshoheit; Protest; Schwur; Stände; Treue; Treuegelöbnis; Umfahrt, Umritt; Untertanen; Vogt, Vogtei;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Erbhuldigung:

Brandenburg; Huldigung;

Schlagwörter

Dem Stichwort Erbhuldigung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Erbrecht; Verfassung und Verfassungsrecht;

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