Erbvertrag (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Erbvertrag
E. ist ein notarieller Vertrag, durch den der Erblasser einen Erben einsetzt und/oder Vermächtnisse u. Auflagen anordnet (§§ 1941, 2276 I BGB). Seine Besonderheit besteht darin, dass er die Vertragsparteien dazu berechtigt, die Erbfolge (Erbfolgeordnungen) – auch abweichend vom gesetzlichen Erbrecht – bindend festzulegen. Wie der E. entstanden ist, u. wo er seinen Ursprung hat, ist in der Lit. des 19. Jh. wiederholt erörtert worden. Dabei ging es vornehmlich um die Frage der
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.erbvertrag
Verweise
Erbvertrag verweist auf folgende Stichwörter
Referenzen
Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Erbvertrag:
Schlagwort
Dem Stichwort Erbvertrag ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte