Erfolgsstrafrecht (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Erfolgsstrafrecht

Erfolgsstrafe ist die ohne oder ohne hinreichende Berücksichtigung der Schuld des Täters (allein) wegen des durch die Tat eingetretenen Erfolges verhängte Strafe. Einzubeziehen ist die benachbarte Erscheinung der Strafe für fremde Schuld. Der Begriff E. hat in der bisherigen Lit. nur gelegentlich, u. zwar konturenschwach, als Synonym oder leichte, mehr auf peinliches StrafR (Peinliche Strafen) zielende Sinnvariante zu „Erfolgshaftung“ Anwendung gefunden. Die Erstreckung des

[...]

Verweise

Erfolgsstrafrecht verweist auf folgende Stichwörter

Erfolgshaftung; Kanonistik; Kleine Kaiserrecht; Kompositionensystem; Majestätsverbrechen; Notwehr; Peinliche Strafen; Schadensersatz; Schuld; Schwabenspiegel; Verklarung;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Erfolgsstrafrecht:

Erfolgshaftung;

Schlagwort

Dem Stichwort Erfolgsstrafrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Strafe und Strafrecht;

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Artikel Erfolgsstrafrecht

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