Erste Bitten (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Erste Bitten

E. (preces primariae, ius primariarum precum) bezeichnet das Recht des dt. Herrschers, später auch der geistlichen u. weltlichen Landesherren, in jedem Domstift, Kollegiatstift (Stift) oder Kloster einen verbindlichen Besetzungsvorschlag für die erste nach der Krönung bzw. nach Regierungsantritt freiwerdende Pfründe zu machen. Die E. waren ein Mittel der fürstlichen Personalpolitik. Sie sicherten dem Prezisten zunächst Versorgung, meist aber auch Einfluss.

Erstmalig

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.erste_bitten

Verweise

Erste Bitten verweist auf folgende Stichwörter

Friedrich III.; Kloster; Königsrecht; Konzil; Krönung; Kurie; Landesherren; Ludwig der Bayer; Panisbriefe; Pfründe; Stift;

Schlagwörter

Dem Stichwort Erste Bitten sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Kirche und Kirchenrecht; Staatsrecht;

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