Ewiger Landfriede (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Ewiger Landfriede
Der E. wurde zusammen mit einer Reihe weiterer Gesetze, die sämtlich der Verbesserung der Reichsverfassung (Reich, Reichsverfassung) dienen sollten, auf dem Reichstag zu Worms beschlossen u. unter dem Datum des 07.08.1495 von Maximilian I. verkündet. Zur Ergänzung erging unter demselben Datum die sog. „Handhabung Friedens und Rechts“ sowie die „Ordnung des Camergerichts“, d.h. die Erstfassung der Reichskammergerichtsordnung, in der das Reichskammergericht u.a. für den
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