Ewiger Landfriede (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Ewiger Landfriede

Der E. wurde zusammen mit einer Reihe weiterer Gesetze, die sämtlich der Verbesserung der Reichsverfassung (Reich, Reichsverfassung) dienen sollten, auf dem Reichstag zu Worms beschlossen u. unter dem Datum des 07.08.1495 von Maximilian I. verkündet. Zur Ergänzung erging unter demselben Datum die sog. „Handhabung Friedens und Rechts“ sowie die „Ordnung des Camergerichts“, d.h. die Erstfassung der Reichskammergerichtsordnung, in der das Reichskammergericht u.a. für den

[...]

Verweise

Ewiger Landfriede verweist auf folgende Stichwörter

Augsburg; Augsburger Religionsfrieden; Fehden; Freiburg im Breisgau; Friedrichs II.; Friedrich III.; Goldenen Bulle; Heiligen Römischen Reich; Heinrichs IV.; Karl V.; Köln; Landfriedens; Mainzer Reichlandfrieden; Mark; Maximilian I.; Nacheile; Nürnberg; Privilegien; Reich, Reichsverfassung; Reichsacht; Reichskammergericht; Reichsreform; Reichsstände; Reichstag; Trier; Untertanen; Wahlkapitulation; Worms;

Schlagwörter

Dem Stichwort Ewiger Landfriede sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Heiliges Römisches Reich; Mittelalter; Verfassung und Verfassungsrecht;

Dieses Dokument kaufen:

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
(PDF | 3 Seiten, 581KB)
*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%;



Artikel Ewiger Landfriede

Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!
Ihre E-Mail-Adresse:
 
 

© 2012 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin-Tiergarten
Telefon (030) 25 00 85-0 | Telefax (030) 25 00 85-305 | E-Mail: ESV@ESVmedien.de