Exemtion (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Exemtion

Im Kanonischen Recht bezeichnete E. seit dem MA die Herausnahme von Personen oder Körperschaften, z.B. Klöstern, Universitäten, Kapiteln oder Bistümern, aus dem Jurisdiktionsbereich des unmittelbar für sie zuständigen Amtsträgers u. die Unterstellung unter höhere, i.d.R. bischöfliche oder päpstliche Gewalt. Im weltlichen Recht der FrühNZ galten all jene als eximiert, die einer eigenen Rechtsgemeinschaft angehörten u. daher aus der eigentlich zuständigen Gerichtsbarkeit [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.exemtion

Verweise

Exemtion verweist auf folgende Stichwörter

Bistümern,; Gericht; Immunität; Kanonischen Recht; Klöstern; Steuern; Universitäten; Völkerrecht;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Exemtion:

Akademische Gerichtsbarkeit; Bamberg; Bischof; Burgund; Fulda; Gesandtschaft; Kammerzieler; Kiew;

Schlagwörter

Dem Stichwort Exemtion sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Gerichtsverfahren; Kirche und Kirchenrecht; Völkerrecht;

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